Mietrecht in der Türkei
Mietrecht in der Türkei: Wann darf ein Vermieter den Mieter kündigen?
Dieser Eintrag fasst die Thematik des Mietrechts umfassend zusammen und bietet eine Orientierung
für Personen, die sich über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen bei der Kündigung von
Mietverhältnissen in der Türkei informieren möchten.
Gründe und Voraussetzungen für die Kündigung von Mietern in der Türkei: Ein Leitfaden für Vermieter und Mieter
Aus welchen Gründen kann ein Mieter gekündigt werden?
Das Mietrecht ist größtenteils zum Schutz des Mieters gestaltet. Um einen Mieter zu kündigen,
reicht es nicht aus, Fristen und Mahnungen einzuhalten. Wenn eine Räumungsklage eingereicht wird,
muss die Klageschrift auf Beweisen und stichhaltigen Gründen basieren. Mietverträge können
auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Bei Mietverträgen auf bestimmte Zeit
hat der Mieter das Recht, den Vertrag zum Ende der Laufzeit zu beenden, während der Vermieter
dieses Recht nicht hat. Das Gesetz räumt dieses Recht dem Vermieter erst nach Ablauf des 10. Jahres ein.
Mietverträge über Wohn- oder Geschäftsräume mit einer bestimmten Laufzeit werden niemals in
unbefristete Mietverträge umgewandelt. Diese Verträge verlängern sich jeweils um ein Jahr am Ende jeder Periode.
Bei unbefristeten Mietverträgen über Wohn- oder Geschäftsräume kann der Vermieter ohne
Kündigungsgrund den Vertrag nur beenden, wenn die Vertragsdauer 10 Jahre überschritten hat.
(Art. 347/2 des türkischen Obligationenrechts – TBK)
Artikel 347 des TBK: Kündigung des Mieters aufgrund des Ablaufs der 10-jährigen Verlängerungsfrist
Gemäß Artikel 347 des TBK sind die Bedingungen für die Kündigung des Mieters aufgrund des Ablaufs der 10-jährigen Verlängerungsfrist wie folgt:
- Die Vertragsdauer muss mindestens 1 Jahr betragen und seit dem Ende dieser Frist müssen 10 Jahre vergangen sein.
- Die Kündigungsmitteilung muss dem Mieter spätestens 3 Monate vor dem Ende des 11. Jahres nach Unterzeichnung des Vertrages zugegangen sein.
- Ab dem 12. Jahr nach Vertragsunterzeichnung kann jederzeit eine Räumungsklage wegen eines Mieters, der 10 Jahre gemietet hat, eingereicht werden.
- Diese Klage wird beim zuständigen Amtsgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) am Standort der Immobilie eingereicht.
Kündigung des Mieters aufgrund von Eigenbedarf (Artikel 350 TBK)
Der Vermieter oder seine Ehegatten, Abkömmlinge, Vorfahren oder gesetzlich unterhaltspflichtige
Personen müssen die Immobilie als Wohnung oder Geschäftsräume benötigen.
- Ist die Immobilie im Miteigentum, kann der betreffende Miteigentümer alleine klagen.
- Bei unvorhersehbarem oder langfristigem Bedarf wird der Kündigungsgrund nicht anerkannt.
- Eine Räumungsklage kann wegen Eigenbedarf erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit und innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietperiode eingereicht werden.
Kündigung des Mieters wegen Neuerrichtung oder wesentlicher Renovierung (Artikel 350 TBK)
Der Vermieter muss im Falle einer Räumungsklage wegen Neuerrichtung oder Renovierung der
Immobilie das genehmigte Bauprojekt oder die Baugenehmigung vorlegen.
Kündigung des Mieters wegen Eigenbedarf des neuen Eigentümers (Artikel 351 TBK)
Der neue Eigentümer muss innerhalb eines Monats ab der Übertragung der Immobilie im
Grundbuch schriftlich erklären, dass er selbst, sein Ehegatte, Abkömmlinge, Vorfahren oder andere
unterhaltspflichtige Personen die Immobilie benötigen.
Kündigung des Mieters wegen schriftlicher Räumungszusage (Artikel 352/1 TBK)
Hat der Mieter oder dessen Vertreter schriftlich eine Räumungszusage gemacht, muss er diese
erfüllen. Eine allgemeine Vollmacht reicht nicht aus, es muss eine spezielle Vollmacht zur Abgabe
der Räumungszusage vorliegen.
Kündigung des Mieters wegen Wohneigentum in der gleichen Gemeinde (Artikel 352 TBK)
Befindet sich die Wohnung des Mieters oder seines Ehegatten in derselben Gemeinde, kann der
Vermieter den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietperiode kündigen, sofern
er dies beim Vertragsabschluss nicht wusste.
Zusammengefasst, sind folgende Gründe für die Kündigung eines Mieters in der Türkei ausschlaggebend:
- Ablauf der Mietdauer
- Eigenbedarf
- Renovierung oder Neubau
- Neuer Eigentümer
- Schriftliche Räumungszusage
- Zahlungsverzug
- Eigentum des Mieters in der Nähe
Wichtig: Der Vermieter muss stets die gesetzlichen Fristen und Formalitäten beachten, um die
Kündigung durchzusetzen. Bei falscher Vorgehensweise kann der Mieter den Räumungsanspruch anfechten.
