Gesamthandseigentum in Miteigentum

Wie kann man Gesamthandseigentum in Miteigentum bei einer Erbschaft umwandeln?

Fallbeispiel: In diesem Fall geht es um eine Erbschaft, bei der die Erben—der Ehemann und die Kinder der verstorbenen Mutter Ayşe—Geld auf einem gemeinsamen Bankkonto geerbt haben. Momentan ist dieses Geld im sogenannten Gesamthandseigentum, was bedeutet, dass alle Erben zusammen über das Geld entscheiden müssen und keiner alleine darauf zugreifen kann.

Verwaltung von Erbschaften

Worum geht es genau?

  • Erbschaftsaufteilung: Ayşe ist verstorben und hat ihrem Ehemann und ihren Kindern Geld und Immobilien hinterlassen. Das Gericht müsste im Fall einer Erbschaft ohne Testament entscheiden, wie das Erbe unter den Erben aufgeteilt wird: Im Fallbeispiel hat das Gericht schon entschieden: Ein Teil des Vermögens für den Ehemann und jeweils ein Teil für jedes der Kinder.
  • Problem mit dem Bankkonto: Das geerbte Geld der verstorbenen Mutter Ayşe—40.000 USD—liegt auf einem gemeinsamen Konto bei der Türkiye İş Bankası. Weil es nun durch den Tod rechtlich im Gesamthandseigentum ist, kann keiner der Erben alleine Geld abheben oder darüber verfügen, ohne die Zustimmung der anderen.
  • Ziel der Klage: Die Erben möchten das gemeinsame Eigentum, welches im Gesamthandseigentum ist, in Miteigentum umwandeln. Das bedeutet, dass jeder Erbe seinen eigenen Anteil am Geld bekommt und somit frei über seinen Teil verfügen kann, ohne die Zustimmung der anderen Erben zu benötigen.

Warum ist das wichtig?

Durch die Umwandlung von Gesamthandseigentum in Miteigentum können die Erben ihr geerbtes Geld einfacher nutzen und verwalten, da jeder seinen eigenen Anteil unabhängig von den anderen verwenden kann. Die Erbgemeinschaft muss somit aufgelöst werden, da das Verwalten des Geldes, welches sich auf dem Bankkonto der Verstorbenen befindet, anderweitig nicht möglich ist.

Somit muss im Falle des Todes eines Familienmitglieds mit einem Guthaben auf einem türkischen Bankkonto das vorhandene Vermögen so aufzuteilen werden, dass jeder Erbe seinen Anteil am Nachlass eigenständig und ohne Zustimmung der übrigen Erben verwalten und nutzen kann.

Musterklage zur Veranschaulichung einer Rechtsstreitigkeit: Ein Leitfaden für vergleichbare Fälle

Achtung: Dieser Mustertext dient ausschließlich zur Veranschaulichung. Bitte entnehmen Sie das Originaldokument in türkischer Sprache von unserer offiziellen türkischen Webseite, um es beim zuständigen Gericht in der Türkei einzureichen. Beachten Sie, dass individuelle Anpassungen an Ihre spezifische Situation erforderlich sind, da dieser Text nur als allgemeine Vorlage dient.

Klageantrag zur Umwandlung von Gesamthandseigentum in Miteigentum

Gegenstand der Klage: Antrag auf Umwandlung des Gesamthandseigentums der geerbten Geldbeträge auf dem Bankkonto in Miteigentum.

Begründung:

  1. Die Erblasserin Ayşe ist im Jahr 2023 verstorben (Anlage 1). Nach dem Tod der Erblasserin hat ihr Sohn und Erbe Ahmet beim 2. Zivilgericht in erster Instanz in Istanbul einen Erbschein beantragt. Das Gericht hat mit Urteil vom [Datum] und der Aktennummer [Aktenzeichen] festgestellt, dass der Ehemann des Erblassers, Ünal, sowie die Söhne Ahmet, Alihan, Barış und die Tochter Esma Erben sind (Anlage 2). Gemäß diesem Beschluss wurden die Erbanteile auf insgesamt 16 Anteile verteilt, wobei 4 Anteile auf den Ehegatten Ünal entfallen und die restlichen 12 Anteile gleichmäßig auf die Kinder, je 3 Anteile pro Kind, verteilt wurden.
  2. Die Erblasserin Ayşe hinterließ den Erben bewegliches Vermögen (Geld) sowie Immobilien. Die entsprechenden Erbschafts- und Übergabedokumente wurden den Erben von der Türkiye İş Bankası A.Ş., Filiale Beylikdüzü, und dem Finanzamt Şişli, wo die Immobilien registriert sind, ausgestellt (Anlage 3, Anlage 4).
  3. Nach dem Tod von Ayşe haben die weiteren Erben, ihre Söhne und Tochter, ihrem Vater Vollmacht erteilt und Ünal, den Ehegatten der Erblasserin, als ihren Vertreter bestimmt.
  4. Die geerbten beweglichen Vermögenswerte, die als Gesamthandseigentum gehalten werden, befinden sich auf einem Konto bei der Türkiye İş Bankası A.Ş., Filiale Beylikdüzü, mit einem Kontostand von 40.000 USD. Diese Beträge können nicht ohne gegenseitige Zustimmung der Erben von der Bank abgehoben werden. Daher ist es erforderlich, das Gesamthandseigentum auf diesem Bankkonto in Miteigentum umzuwandeln, um die Nutzung und Verwaltung zu erleichtern.

Rechtliche Grundlage:

Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 und einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

Beweismittel:

  • Sterbeurkunde, Erbschein, Familienstammbuch, Erbschaftsübergabedokumente, Vollmachten, Zeugenaussagen, Gutachten und alle weiteren zulässigen Beweismittel.

Antrag und Schlussfolgerung:

  1. Der Klage stattgegeben, und das Gesamthandseigentum der auf dem Konto bei der Türkiye İş Bankası A.Ş., Filiale Beylikdüzü, befindlichen 40.000 USD wird in Miteigentum umgewandelt.
  2. Die Erbanteile gemäß dem Erbschein im Beschluss ausgewiesen werden.
  3. Die Prozesskosten und Anwaltsgebühren der beklagten Partei auferlegt werden.

Anlagen:

  • Sterbeurkunde von Ayşe aus dem Jahr 2023
  • Familienbuch, Erbschein
  • Dass von der Türkiye İş Bankası ausgestellte Dokument
  • Dokument der türkischen Steuerbehörde und des Finanzamts Şişli

Unsere Kanzlei steht Ihnen bei allen rechtlichen Anliegen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jederzeit einen unverbindlichen Beratungstermin, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

Bir yanıt yazın

E-posta adresiniz yayınlanmayacak. Gerekli alanlar * ile işaretlenmişlerdir