Erbscheinbeantragung in der Türkei

Erbscheinbeantragung in der Türkei: Was Ausländer wissen müssen

Der türkische Erbschein, auch Mirasçılık Belgesi oder Veraset İlamı genannt, muss beantragt werden, wenn ein Erblasser Vermögen hinterlässt – sei es bewegliches Vermögen wie Geld, Schecks, Aktien oder Schmuck, oder unbewegliches Vermögen wie Immobilien und Grundstücke.

Dieser Erbschein wird in der Türkei vom zuständigen Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers, in der Regel den Sulh Hukuk Mahkemeleri, ausgestellt. Das Gericht ermittelt die Erben und ihre jeweiligen Anteile. Nach dem türkischen Konsularabkommen können bewegliche Güter sowohl in der Türkei als auch in Deutschland durch einen vom Amtsgericht ausgestellten Erbschein übertragen werden.

Dabei reicht ein Erbschein mit Apostille oder eine Beglaubigung durch das türkische Konsulat, um das Vermögen des Erblassers in Deutschland abzuheben. In der Türkei ermöglicht der Erbschein sowohl Geldüberweisungen als auch Grundstücksübertragungen beim Grundbuchamt (Tapu Dairesi).

Vermögen in Deutschland

Hinterlässt der Erblasser Vermögen in Deutschland, kann ein Erbschein beim deutschen Nachlassgericht beantragt werden. Für unbewegliches Vermögen wie Immobilien ist ein besonderer Erbschein für den türkischstämmigen Erblasser erforderlich.

Erbscheinbeantragung in der Türkei für Ausländer

Wenn Sie deutscher Staatsbürger sind, nie die türkische Staatsangehörigkeit besessen oder im türkischen Personenregister eingetragen wurden, besteht das Risiko, dass Sie als berechtigter Erbe im türkischen Erbschein nicht aufgeführt werden und somit vom Erbe ‘ausgeschlossen’ werden. In einem solchen Fall muss die Erbenstellung durch ein türkisches Gericht anerkannt werden.

Ausländische Staatsangehörige und Inhaber der Mavi Kart können in der Türkei keinen Erbschein über einen Notar beantragen. Dies ist ausschließlich vor dem zuständigen türkischen Amtsgericht möglich. Der Antrag kann entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten Anwalt gestellt werden.

Deutscher Erbschein in der Türkei

Hinterlässt ein deutscher Erblasser bewegliches Vermögen in der Türkei, reicht ein mit Apostille versehener oder vom deutschen Konsulat beglaubigter Erbschein grundsätzlich als Nachweis. Allerdings wird der deutsche Erbschein in der Türkei nicht automatisch anerkannt. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, sollte eine Besprechung vorab mit den Behörden stattfinden.

Nachlassteilung in der Türkei

Es empfiehlt sich, dass sich die Erben über die Nachlassteilung einvernehmlich einigen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass eine gerichtliche Teilungsversteigerung angeordnet wird, die mit finanziellen und rechtlichen Risiken verbunden ist. Verzögerungen entstehen oft durch Streitigkeiten zwischen den Erben oder unterschiedliche anwaltliche Vertretungen.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, durch kompetente und geschickte Verhandlungen Sie und die anderen Erben zu einer außergerichtlichen Einigung zu motivieren, um Zeit und Kosten zu sparen.

Testamentsvollstreckung nach türkischem Erbrecht

Wenn der Erblasser ein Testament hinterlässt, muss es durch das Gericht ‘eröffnet’ werden. Die Erben werden durch eine offizielle Benachrichtigung eingeladen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die einjährige Frist für mögliche Testamentsanfechtungen und Pflichtteilsergänzungsklagen.

Anfechtungsklage wegen Scheinkauf, Unterschlagung oder Missbrauch der Vollmacht

Hat der Erblasser zu Lebzeiten eine Immobilie an einen Erben übertragen, kann dies von benachteiligten Erben als betrügerischer Scheinkauf angefochten werden. In Fällen, in denen der Pflichtteil verletzt wurde oder Verdacht auf Vollmachtsmissbrauch besteht, unterstützen wir Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Einreichung entsprechender Klagen.

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